Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen : Kapitel A5.6

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Im Beitrag wird auf der Grundlage der Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes das Vertragslösungsgeschehen (quantitative Entwicklung der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge) für den Zeitraum Mitte der 1990er-Jahre bis 2006 betrachtet. "Die Statistik zählt alle vorzeitigen Vertragslösungen (§ 15 BBiG) von Ausbildungsverhältnissen im Laufe eines Kalenderjahres. Allerdings kann aus datentechnischen Gründen nicht unterschieden werden in Abbrecher (Verzicht auf eine weitere Ausbildung) oder Personen, die ihr bisheriges Ausbildungsverhältnis lösen und die Ausbildung in einem anderen Beruf oder anderen Betrieb fortführen (Wechsler) oder die sich beruflich umorientieren (z. B. weiterer Schulbesuch, Studium). Für das Berichtsjahr 2007 liegen keine veröffentlichungsfähigen Ergebnisse zu vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen vor." (Textauszug, BIBB-Doku)

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