Überlegungen für die Bestimmung und Anwendung qualitativer Vergabekriterien im Rahmen von Umlagefinanzierungen der Berufsausbildung

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Das im Grundgesetz garantierte Recht der freien Berufswahl bedeutet darüber hinaus die Bereitstellung eines entsprechend auswahlfähigen Ausbildungsplatzsangebots, das tatsächlich materiell ausgeschöpft werden kann. Als entscheidendes Hindernis bei der Duchsetzung des Grundgesetzes "gleiche Chance aller Jugendlichen für eine qualitative optimale Berufsausbildung" erweist sich im Wesentlichen die Form der überwiegend einzelbetrieblich organisierten Berufsausbildungsfinanzierung. Um dieses Prolem zu lösen, strebt der Staat eine gemeinschaftliche Verpflichtung zur Kostenträgerschaft aller Betriebe an. Konkret verfolgt diese Umgestaltung des Finanzierungsverfahrens nicht nur die volle paritätische Arbeitnehmermitbestimmung in allen Bereichen des Wirtschafslebens. Vielmehr geht es darum, die Entscheidung, ob ausgebildet wird oder nicht, unabhängig von betriebsindividuell bestimmten ökonomischen Kriterien zu treffen. Die einzelnen Vergabekriterien und Finanzierungsmöglichkeiten werden nachfolgend erläutert. (BIB-Doku)

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