Bekanntmachung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe und des Verzeichnisses der zuständigen Stellen vom 19. Mai 2014

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Bundesanzeiger Verlag

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Köln

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Abstract

Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die gesetzliche Aufgabe, das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe zu führen und zu veröffentlichen (§ 90 Abs. 3 Nr. 3 BBiG). Die Ergebnisse der Arbeiten zur Entwicklung oder Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in der vorliegenden Ausgabe 2014 (Stand Oktober 2013) vollständig dokumentiert. Im Systematischen Verzeichnis der anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberufe (Teil 1.2) wird die KldB 2010 (Klassifizierung der Berufe) der Bundesagentur für Arbeit angewendet. Zusätzlich ist in diesem Teil die Zuordnung zum Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) aufgeführt. Teil 3 verzeichnet die Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung sowie Empfehlungen des Bundes für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen. Über den gesetzlichen Auftrag hinaus enthält das Verzeichnis Informationen zur Genealogie der Ausbildungsberufe (Teil 1.4), die bundesrechtlichen und landesrechtlichen Aus- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen (Teil 2.2) und das Verzeichnis der zuständigen Stellen (Teil 4). Im Statistikteil (Teil 5) finden sich Angaben zum Bestand an Ausbildungsberufen (2005-2012), zur quantitativen Entwicklung der Ausbildungsberufe (2004-2013), zu den Gesamtzahlen der Auszubildenden (1970-2012) sowie zu den Regelungen des Bundes (2004-2013) und der zuständigen Stellen (Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen, Fortbildungsregelungen, Umschulungsregelungen, jeweils bezogen auf das Jahr 2013). (BIBB-Doku)

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Kostenlos abrufbar beim Bundesanzeiger, https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet, über:
Schnellzugriff / zum Amtlichen Teil / Amtliche Veröffentlichungen 2014 / unter dem 12.06.2014 (Fundstelle: BAnz AT 14.06.2014 B16)

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