Jugend ohne Mindestlohn? : Zur Diskussion um Ausnahme- und Sonderregelungen für junge Beschäftigte
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Düsseldorf
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Abstract
"Von der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland sollen Jugendliche unter 18 Jahren ausgenommen werden. Sowohl der Blick auf die Erfahrungen der europäischen Nachbarländer, als auch eine genauere Analyse der Arbeitsmarktsituation von Jugendlichen in Deutschland lässt die Argumente für eine Ausnahme einer ganzen Altersgruppe jedoch sehr fragwürdig erscheinen. Die Ausnahme von Minderjährigen wird mit Hinweis auf die Diskrepanz zwischen Ausbildungsvergütung und unmittelbar erzielbarem Erwerbseinkommen gerechtfertigt, die für Jugendliche negative Anreize bedeuten könnten. Dieses Spannungsverhältnis besteht jedoch bereits heute in vielen Branchen - die Einführung eines Mindestlohns wird diese Situation nicht grundlegend verändern. Vielmehr wären von der Ausnahme Jugendlicher selbst bis zum 21. Lebensalter fast ausschließlich junge Minijobber betroffen, die einen geringen Zuverdienst erwerben. Etwa drei Viertel dieser Altersgruppe geht weiterhin einer Ausbildung nach. Weitere Ausnahmeregelungen könnten in den typischen Tätigkeitsfeldern von Jugendlichen hingegen zu unerwünschten Verdrängungseffekten führen, durch die ältere Beschäftigte durch jüngere ersetzt werden." (Autorenreferat, BIBB-Doku)