Evaluation von Erprobungsverordnungen aufgrund des § 28 Abs. 3 BBiG bzw. § 27 Abs. 2 HWO, Erprobung eines Modells einer "gestreckten Abschlussprüfung" (Teilevaluation 3: fünf fahrzeugtechnische Berufe) : Abschlussbericht zum Vorhaben 4.0.742

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"In fünf fahrzeugtechnischen Berufen (Kraftfahrzeugmechatroniker/-in, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in, Land- und Baumaschinenmechaniker/-in, Zweiradmechaniker/-in sowie Mechaniker/-in für Karosserieinstandhaltungstechnik) ist mit der Neuordnung der Berufe in 2003 eine neue Prüfungsform eingeführt worden. Die gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung war zunächst bis zum Jahr 2007 befristet. Inzwischen ist sie für vier fahrzeugtechnische Berufe bis zum Jahr 2009 verlängert worden. Der Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/-in wurde bereits im Juli 2007 in einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf überführt. Ziel der Evaluierung war es, zu prüfen, ob sich die gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung in den Berufen in der Berufspraxis bewährt hat und ob sie aus Sicht der Beteiligten aus der Praxis in dieser Form bestehen bleiben kann oder Änderungen notwendig sind." (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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