Die Meisterprüfung und ihre Kosten

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"Mit seinem in Krafttreten am 1.Januar 1996 unterstützte das sogenannte Meister- BAföG für 20 Jahre die berufliche Weiterqualifizierung durch eine entsprechende finanzielle Förderung. Damals wie heute sind die Anforderungen und Förderungsmöglichkeiten im GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER BERUFLICHEN AUFSTIEGSFORTBILDUNG, kurz Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), geregelt. Die Weiterentwicklung des AFBG, insbesondere höhere Fördersätze, Freibeträge und Zuschüsse sowie die Erweiterung der möglichen Unterstützung auf Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen, führte 2016 zum 3. AFBG-Änderungsgesetz, dem "modernen Aufstiegs-BAföG". Hiervon profitierten im Jahr 2017 rund 165.000 Berufserfahrene mit einem Fördervolumen von 641 Million bei der Entwicklung und Realisierung ihrer Karrierewege. Für die jetzige Legislaturperiode plant die Bundesregierung eine weitere Novellierung des AFBG, die sich auf deutliche Leistungsverbesserungen fokussieren soll und derzeit noch Gegenstand "von laufenden bzw. anstehenden regierungsinternen Beratungen, Gesetzgebungsverfahren und Gesprächen mit weiteren Beteiligten wie den Ländern" ist." (Textauszug; BIBB-Doku)

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