Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie - 10 Jahre Teilzeitausbildung im BBiG (§8) : Abschlussbericht zu Entwicklungsprojekt 3.4.303 ; Laufzeit I/2015 - III/2016

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Modernisierung und Qualitätssicherung der beruflichen Bildung

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Abstract

"Im Jahr 2005 wurde die Möglichkeit, eine Berufsausbildung in Teilzeit durchlaufen zu können, im § 8 des BBiG gesetzlich verankert. Damit wurde eine außerhalb des dualen Systems erfolgreich entwickelte und erprobte Praxis als reguläre Möglichkeit im dualen Ausbildungssystem etabliert, die jungen Frauen und jungen Männern mit Familienverantwortung die Teilhabe an einer dualen Berufsausbildung erleichtert bzw. überhaupt erst ermöglicht. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens dieser gesetzlichen Regelung sollte in einem Entwicklungsprojekt rückblickend Erfolge, weiter bestehende oder neu entstandene Probleme und Herausforderungen reflektiert sowie nach vorhandenen und noch fehlenden Problemlösungsstrategien gefragt werden. Es wurde eine gesellschafts- und bildungspolitisch breitere Betrachtung der Teilzeitausbildung als wesentliches Element der Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie gewählt, um förderliche und hinderliche Verbindungen mit anderen Themenfeldern zu erkennen und von hier aus Empfehlungen für Veränderungen im Hinblick auf eine bessere und stärkere Nutzung der Teilzeitausbildung zu formulieren." (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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