Arbeitsrechtliche Probleme der Arbeitnehmerweiterbildung

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Abstract

"Sichtet man die juristische Literatur nach Entscheidungen oder Aufsätzen zur Frage einer möglichen Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Fortbildung im Beruf bzw. eines möglichen Anspruchs des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf die Durchführung betrieblicher Berufsbildungsmassnahmen, zeigt sich eine erstaunliche Abstinenz. Dies ist verwunderlich, weil deutsche Unternehmen jährlich gut 15 Milliarden für die Fortbildung und Umschulung ihrer Mitarbeiter ausgeben, ohne dass die rechtlichen Rahmenbedingungen bisher genauer untersucht wurden. Nur vereinzelt finden sich Entscheidungen. So kann nach einem Urteil des ArbG Bonn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Teilnahme an einer betrieblichen Schulung verlangen, wenn die dort vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten dem Berufsbild des betreffenden Arbeitnehmers entsprechen. Daneben findet sich lediglich eine unveröffentlichte Entscheidung des BAG, in der in einem obiter dictum festgestellt wird, dass eine Betriebssatzung eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zu einer beruflichen Fortbildung im Rahmen des Arbeitszeitverhältnisses enthalten könne. Umgekehrt hält man den Arbeitgeber in aller Regel nicht für verpflichtet, Massnahmen der beruflichen Bildung durchzuführen. Auch die Literatur beschäftigt sich eher beiläufig mit diesem Thema, ordnet die Problematik aber ebenfalls in das Arbeitsvertragsrecht ein. Aus dem Arbeitsvertrag müsse entnommen werden, ob den Arbeitnehmer eine Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung trifft. Daneben gibt es aber auch eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften, insbesondere solche des Betriebsverfassungsgesetzes, die sich zumindest indirekt mit der individualvertraglichen Relevanz der betrieblichen Arbeitnehmerweiterbildung beschäftigen. Im Anschluss an einen Überblick zu den gesetzlichen Bestimmungen, die sich mit der beruflichen Weiterbildung des Arbeitnehmers beschäftigen, soll deshalb untersucht werden, inwieweit sich für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber Verpflichtungen zur beruflichen Fortbildung oder Umschulung ergeben können. Abgeschlossen wird die Untersuchung mit einer Betrachtung der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einer von ihm angebotenen Massnahme der beruflichen Bildung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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