Geprüfter Personalfachkaufmann, Geprüfte Personalfachkauffrau : Rahmenplan mit Lernzielen
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144253
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DIHK
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Berlin
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Abstract
Aufgrund der Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung zwischen DGB, DAG und den Spitzenorganisationen der Wirtschaft vom Dezember 1996 wurden die Regelungen der zuständigen Stellen zum "Personalfachkaufmann" in eine neue Rechtsverordnung des Bundes nach § 46 Abs. 2 BBiG überführt. Als Abschlussbezeichnung für die neu gestaltete IHK-Weiterbildungsprüfung wurde "Geprüfter Personalfachkaufmann/ Geprüfte Personalfachkauffrau" gewählt. Der vorliegende DIHK-Rahmenplan gibt Empfehlungen zu den Lernzielen und Lerninhalten und soll auch auf das Situationsbezogene Fachgespräch vorbereiten. (BIBB-Doku)