Unangemessene Vergütungsvereinbarung in der Ausbildung : Kontroll- und Beratungspflichten der Kammern

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"Die Industrie- und Handelskammer ist als zuständige Stelle für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen der Industrie, des Handels und des Dienstleistungsgewerbes gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung zu überwachen. Entgegen jüngst vertretener Ansichten sind die IHKs im Rahmen dieser Aufgabe auch verpflichtet, die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung zu prüfen. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung sind sie gezwungen, von einer Eintragung der Ausbildung in das Ausbildungsverzeichnis abzusehen." (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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