Jugendberufsagenturen - Aufgaben, Finanzierung, Unterstützung : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Beate Walter-Rosenheimer, Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/3223)

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In ihrem Koalitionsvertrag kündigten CDU, CSU und SPD die flächendeckende Einführung von Jugendberufsagenturen an. In diesen Jugendberufsagenturen sollen die Angebote aus dem Zweiten, Dritten und Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB III und SGB VIII) gebündelt und so die Übergänge von Schule in Ausbildung und Beruf verbessert werden. In einer Kleinen Anfrage von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird u.a. nach dem (rechtlichen) Status von Jugendberufsagenturen gefragt. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort mit, dass Arbeitsbündnisse beziehungsweise Jugendberufsagenturen Bezeichnungen für eine Kooperation verschiedener Träger und keine rechtlich selbständigen Institutionen seien. Ansätze fänden sich unter der Bezeichnung Jugend-Jobcenter zum Beispiel in Frankfurt am Main und Düsseldorf. Nach dem Verständnis der Bundesregierung kommt es nicht auf die Bezeichnung der Modelle vor Ort an, sondern darauf, dass die beteiligten Träger zum Wohle der jungen Menschen die Leistungserbringung an den bestehenden Schnittstellen auf einer tragfähigen Grundlage untereinander koordinieren. (BIBB-Doku)

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