Altenpflege ist laut Urteil ein Heilberuf : Anmerkungen aus pflegewissenschaftlicher Sicht zum Bundesverfassungsgerichtsurteil
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81035
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Abstract
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. Oktober 2002 mit einer Grundsatzentscheidung das Bundesaltenpflegegesetz und damit die Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestätigt. Wichtigste Neuregelung ist eine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung für Altenpflege, die die bisher bestehenden 17 unterschiedlichen Länderausbildungsordnungen ablöst. Die Altenpflege kann künftig nur noch in einer dreijährigen Ausbildung erlernt werden, die vom Bund geregelt wird. Zur Unterstützung der Urteilsfindung wurden vom Bundesverfassungsgericht mehrere Sachverständige berufen, darunter die Gesundheits- und Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Margarete Landenberger, Universität Halle, und Prof. Dr. Stefan Görres, Universität Bremen. Das Gutachten von Landenberger beantwortete die Frage, inwiefern sich Berufsbild, Tätigkeitsschwerpunkte und Anforderungsprofil der Altenpflege in Richtung eines Heilberufs verändert haben und inwieweit die Ausbildungsabsolventen von einer bundeseinheitlichen qualifizierten dreijährigen Ausbildung profitieren können. Der Beitrag enthält wichtige Passagen des Gutachtens in gekürzter Form. (BIBB2)