Ausbildungsvergütungen in Deutschland als Ausbildungsbeihilfe oder Arbeitsentgelt

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"Der Gesetzgeber hat Ende der 1960er Jahre mit dem Berufsbildungsgesetz den Ausbildungsvergütungen sowohl die Funktion einer Beihilfe zum Lebensunterhalt der Auszubildenden als auch die einer Entlohnung für erbrachte Arbeitsleistungen zugeschrieben. Steht eine dieser Funktionen heute bei der Festlegung der Vergütungshöhe im Vordergrund oder haben Beihilfe- und Entgeltfunktion gleichermaßen Bedeutung?" Um diese Frage zu beantworten, wird anhand einer empirischen Analyse der Zusammenhang zwischen der Höhe der Vergütungen und einzelnen möglichen Einflussgrößen analysiert. "Es zeigt sich, dass die von den Auszubildenden während der Ausbildung erbrachten produktiven Leistungen für die Festlegung der Höhe der Vergütungen keine Bedeutung haben. Stattdessen wird die Höhe der Ausbildungsvergütungen in starkem Maße durch Faktoren der Tarifbildung und ihrer Anwendung im Betrieb bestimmt. Insofern haben die Ausbildungsvergütungen in Deutschland - empirisch gesehen - weniger den Charakter eines Arbeitsentgelts, sondern sind eher als Ausbildungsbeihilfen anzusehen. Die durchschnittlichen Relationen zwischen Vergütungen und Fachkraftlöhnen sind in den einzelnen Wirtschaftszweigen ähnlich, zwischen einzelnen Betrieben gibt es aber beträchtliche Unterschiede." (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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