Perspektiven der Rehabilitation unter kritischen Rahmenbedingungen

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"Von allen Rednern herausgestellt wurde der besondere Stellenwert einer ganzheitlich verstandenen Rehabilitation, die nicht beschränkt auf die Sach-, Dienst- und Geldleistungen einzelner Sozialleistungsträger betrachtet werden darf. Vielmehr muss es Ziel einer Kodifikation des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts sein, Regelungen zu schaffen, die einem behinderten oder einem von Behinderung bedrohten Menschen die (Wieder-)Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ermöglichen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Abgrenzung der Rehabilitationsmassnahmen sowie der Pflegeversicherung auf der einen, und zwischen den berufsfördernden und sonstigen Leistungen zur Rehabilitation sowie der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auf der anderen Seite. Schon im Sinne einer solchen klaren Abgrenzung wäre eine Kodifikation des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts in einem SGB IX ausdrücklich zu begrüssen. Die Tagung hat aber gezeigt, dass noch zahlreiche inhaltliche Verbesserungen und Ergänzungen des Referentenentwurfs zum SGB IX erforderlich sind. Als Beispiel sei allein das Erfordernis eines bereichsspezifischen Datenschutzrechts genannt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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