Berufliches Lernen im Ausland - Stand der Forschung und Desiderata an die Berufs- und Wirtschaftspädagogik
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141765
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Abstract
Mit dem 2005 novellierten Berufsbildungsgesetz wurde in § 2 Abs. 2 neu geregelt, dass Teile der Ausbildung im Ausland durchgeführt werden können. Die Dauer soll ein Viertel der festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten, so dass die Auslandsaufenthalte maximal 9 Monate betragen dürfen. Dieser Zeitraum geht weit über die Erfahrungen mit den zwei- bis vierwöchigen Auslandspraktika hinaus, die bisher vorwiegend aus dem EU-Programm Leonardo da Vinci vorliegen. Die Fragen, die sich aus einem verlängerten Auslandsaufenthalt von Auszubildenden ergeben, sind in der deutschen Berufsbildungsforschung bisher praktisch nicht thematisiert worden. "Die folgenden Ausführungen beziehen sich vor allem auf die Elemente, die in besonderem Maße am ausländischen Lernort vermittelt werden können (internationale Kompetenzen), nicht auf die reine Fachpraxis, deren Qualitätssicherung dem inländischen Ausbildungsbetrieb in Zusammenarbeit mit den Kammern unterliegt. Allerdings werden hier wohl - mit zunehmender Dauer eines Aufenthalts - zukünftig verstärkt Qualitätsfragen (vgl. Abschnitt 5) zu stellen sein." (Autorenreferat, BIBB-Doku)