Ausbildungsabbruch muss nicht sein : "abH" bei Schwierigkeiten in der Berufsausbildung
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Abstract
Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) der Arbeitsämter dienen dazu, potentiellen Ausbildungsabbrechern gezielte Fördermassnahmen anzubieten. Der Verfasser erläutert die Rechtsgrundlage für die Gewährung dieser Hilfe, d.h. Paragraph 40c des Arbeitsförderungsgesetzes, sowie deren Inhalt. Das wichtigste Anliegen ist der Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung des Erlernens von Fachpraxis und -theorie unter sozialpädagogischer Begleitung zum Zwecke der Sicherung des Ausbildungserfolgs. (BIBB)