Zwischenbericht 2010 zur Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s des Dritten Buches Sozialgesetzbuch : Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 17/3890)

bibb.citedinbibbZitation von 2 BIBB-Publikationen
bibb.id147540
dc.contributor.editorDeutschland / Bundesregierung [Sonstige]
dc.contributor.otherDeutschland / Bundesregierung
dc.date.accessioned2018-12-17T17:57:20Z
dc.date.available2018-12-17T17:57:20Z
dc.date.issued2010
dc.description.abstractMit der Berufseinstiegsbegleitung sollen leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen über längere Zeit individuell beim Übergang von der Schule in die Ausbildung, eine Beschäftigung oder das Übergangssystem begleitet werden. Die Berufseinstiegsbegleitung wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) evaluiert. Der Zwischenbericht gibt den Stand der Forschung zum 31.08.2010 wieder. Die Implementierung und Durchführung der Berufseinstiegsbegleitung werden dargestellt und bewertet. Bis zum 1. Mai 2010 sind bundesweit 26.154 Teilnahmefälle in der Berufseinstiegsbegleitung verzeichnet worden. Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz haben sich für Schülerinnen und Schüler, die eine Berufseinstiegsbegleitung zur Seite gestellt bekamen, erhöht. Dieser Aussage stimmten 58 Prozent der beteiligten Jugendlichen, Berufseinstiegsbegleiter, Schulleitungen, Lehrkräfte und Träger der Maßnahmen zu, die für den Zwischenbericht 2010 befragt wurden. Über alle Träger hinweg wurden im Durchschnitt 20,5 Jugendliche pro Vollzeitäquivalent betreut. Die wichtigste Tätigkeit sehen die Berufseinstiegsbegleiter darin, zu den von ihnen betreuten Jugendlichen eine persönliche Beziehung aufzubauen. Aufgaben mit Bezug zur beruflichen Ausbildung - wie die Unterstützung bei Bewerbungsunterlagen, bei Praktika, bei der Berufsorientierung - haben einen hohen Stellenwert, gefolgt von Hilfestellungen bei schulischen Problemen. Für die Mehrheit der Berufseinstiegsbegleiter bestehen nach eigenen Einschätzungen an den Schulen gute Arbeitsbedingungen, die es ermöglichen, sich relativ viel Zeit für Einzelgespräche mit den betreuten Jugendlichen zu nehmen. Wichtig sei dabei vor allem, dass sich die Berufseinstiegsbegleitung mit ihrem individuellen, personenbezogenen Herangehen von der sonstigen Schullogik unterscheide. (BIBB-Doku)
dc.format.extent116 S.
dc.format.illustrationTab.
dc.identifier.urihttps://bibb-dspace.bibb.de/handle/BIBB/754136
dc.language.isode
dc.relation.ispartofDrucksachen : Drucksachen des Deutschen Bundestages / Deutscher Bundestag
dc.relation.ispartofvolumeDrucksache 17/3890
dc.source.urihttps://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/038/1703890.pdf (Volltext)
dc.subject.classificationS 2.3 Berufsbildungspolitik
dc.subject.classificationS 3.5.1 Bundesministerien
dc.subject.classificationG 1.3.2.2 Übergänge
dc.subject.classificationG 1.3.2.2.1 Erste Schwelle, in Ausbildung
dc.subject.classificationS 1.2 Berufsvorbereitung
dc.subject.otherBerufseinmündung
dc.subject.otherErste Schwelle
dc.subject.otherÜbergangssystem
dc.subject.otherBerufseinstiegsbegleitung
dc.subject.otherEvaluation
dc.subject.otherBefragung
dc.subject.otherQuantitative Angaben
dc.titleZwischenbericht 2010 zur Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s des Dritten Buches Sozialgesetzbuch : Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 17/3890)
dc.title.alternativeDrucksache 17/3890
dc.typeElektronische Ressource
dc.typeDrucksache
dc.typeArbeitspapier

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