Angleichung der Ausbildung der Meister an die Weiterbildung zum Industriemeister
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114881
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Abstract
"Durch Übernahme des BBiG und anderer Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzliche Überlegungen zur Qualifizierung zum Industriemeister erforderlich. Das BBiG regelt neben der betrieblichen Ausbildung auch die berufliche Fortbildung, der die Weiterbildung zum Industriemeister zugerechnet wird. Da sich nach den Zulassungsvoraussetzungen zur Industriemeisterprüfung in der Bundesrepublik Deutschland nur berufserfahrene Facharbeiter und andere Arbeitnehmer mit langjähriger, einschlägiger Berufserfahrung der Prüfung stellen können, diese also auf der Ausbildung zum Facharbeiter aufbaut, wird von einer Fortbildungsprüfung gesprochen. Im Beitrag werden das Profil der Industriemeisterfortbildung dargestellt sowie die Inhalte der berufs- und arbeitspädagogischen Lernprogramme erläutert." (Autorenreferat)