Erläuterungen zur Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Archiv, in der Fachrichtung Bibliothek, in der Fachrichtung Information und Dokumentation, in der Fachrichtung Bildagentur vom 03. Juni 1998
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12449
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BW, Bildung und Wissen Verl. und Software
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Nürnberg
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Abstract
Die Erläuterungen beziehen sich auf den Verordnungstext für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, der am 03.06.1998 in Kraft getreten ist. Im Bereich der Archive, Bibliotheken, Informations- und Dokumentationseinrichtungen sowie der Bildagenturen und Bildstellen gab es bisher keine einheitlich geregelte Berufsausbildung. Gemeinsame Aufgabe aller bisherigen Berufe war aber das Beschaffen, Erschliessen, Aufbewahren und Vermitteln von Informationen und Medien. Daraus ergibt sich ein Anforderungsprofil an die Qualifikation, das sowohl in fachlicher als auch in personaler und methodischer Kompetenz in weiten Teilen übereinstimmt. Dem folgt die neue Ausbildungsordnung mit der Ausbildung in vier Fachrichtungen. Vorgesehen sind zwei Drittel gemeinsame berufliche Qualifikationen in allen vier Fachrichtungen und ein Drittel spezifische Qualifikation in der gewählten Fachrichtung. In den Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan werden das Ziel der Berufsausbildung sowie die sachliche und zeitliche Gliederung der zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse dargestellt. Die aufgeführten Lernziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenzen gerichtet. Der Band enthält ausserdem den Rahmenlehrplan für die Berufsschule und Erläuterungen zu ausgewählten Stichworten. Enthalten sind ferner beispielhafte Handlungshilfen für Ausbilder und das Ausbildungsprofil in deutscher, englischer und französischer Sprache. (BIBB2)