Schulnoten gehören nicht ins Abschlusszeugnis
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Abstract
Im Bundesrat ist eine Initiative zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung eingebracht worden mit dem Ziel, die schulischen Vorleistungen auf die Abschluss- oder Gesellenprüfungen anzurechnen. In einer gemeinsamen Stellungnahme hat die Wirtschaft diesen Änderungsvorschlag abgelehnt. Im vorliegenden Beitrag werden die Argumente gegen eine Anrechnung der schulischen Leistungen im Wortlaut aufgeführt. (Autorenreferat)