Erläuterungen zur Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner/zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst vom 2. April 1997

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Nürnberg

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Die Erläuterungen beziehen sich auf den Verordnungstext für den Ausbildungsberuf Eisenbahner im Betriebsdienst/ Eisenbahnerin im Betriebsdienst, der am 2.04.1997 in Kraft getreten ist. Im Verordnungsverfahren legte man wegen zahlreicher Neuerungen fest, der neue Eisenbahner im Betriebsdienst sollte zwei Fachrichtungen: "Fahrweg" und "Lokführer und Transport" erhalten. Die neue Ausbildungsverordnung trägt u.a. der Erfüllung gestiegener Kundenerwartung, den vernetzten Transportsystemen und dem Einsatz prozesssicheren Personals für die Bedienung und das Fahren von Eisenbahnfahrzeugen Rechnung. Der Band bietet zusätzlich beispielhafte Handlungshilfen, die so aufbereitet sind, dass sie - ggf. mit spezifischen Anpassungen - für die Ausbildung von Eisenbahnern/Eisenbahnerinnen direkt übertragbar sind. (BIBB2)

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