Erläuterungen zur Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr und zum Postverkehrskaufmann/zur Postverkehrskauffrau vom 7. April 1995

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BW Bildung und Wissen Verlag und Software

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Nürnberg

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Seit dem 1. August 1995 kann in den neuen Ausbildungsberufen Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr und Postverkehrskaufmann/ Postverkehrskauffrau, die in einer Stufenausbildung geregelt sind, ausgebildet werden. Die erste Stufe qualifiziert in zwei Jahren zur Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr. Darauf aufbauend führt die zweite Stufe nach einem weiteren Jahr zum Berufsabschluss Postverkehrskaufmann/ Postverkehrskauffrau. Die Handreichung soll die Umsetzung der Ausbildungsordnung in die betriebliche Praxis inhaltlich und methodisch-didaktisch unterstützen. Im ersten Teil der Erläuterungen zur Verordnung werden die einzelnen Paragraphen der Ausbildungsordnung beschrieben und - soweit erforderlich - Bezüge zum Berufsbildungsgesetz hergestellt. Die sich im zweiten Teil anschliessenden Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan stellen ergänzend die Ausbildungsinhalte für die betriebliche Ausbildung dar und geben zusätzliche Hinweise zur Durchführung der Ausbildung. Im dritten Teil werden beispielhaft Handlungshilfen für Ausbilder dargestellt. Zu diesen Hilfen gehören Informationen und Beispiele zur Erstellung eines Ausbildungs- und Versetzungsplans sowie Beispiele zur methodischen Gestaltung der Ausbildung. Ausserdem sind Informationen zur Umsetzung der Prüfungsanforderungen und Beispiele für praktische Prüfungsaufgaben für beide Berufe enthalten. In einem vierten Teil werden ausgewählte Stichwörter, die für die Praxis der beruflichen Bildung sowie für diesen Bildungsbereich von Interesse sind, erläutert. (BIBB2)

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