Eingliedern statt ausgrenzen: Integration von Haftentlassenen durch berufliche Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung

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Zur weiteren Umsetzung des 1977 in Kraft getretenen Strafgesetzvollzugsgesetzes, das den Resozialisierungsgedanken als vorrangiges Vollzugsziel betont, ist es notwendig, den Gefangenen adäquate Angebote zu unterbreiten, die ihre berufliche und gesellschaftliche Integration nach der Haftentlassung fördern. Im Beitrag wird ein Modellprojekt vorgestellt, das diesem Gedanken verpflichtet ist. Der Grundgedanke des Projektes besteht darin, die berufliche Qualifizierung und die Unterstützung der Vermittlung Haftentlassener zu kombinieren, um ihnen die berufliche Resozialisierung zu erleichtern. Junge Strafgefangene ohne Berufsausbildung können während der Haft eine modulare Ausbildung nach dem Sächsischen Qualifizierungspass absolvieren, die den Erwerb von am Arbeitsmarkt anerkannten Teilqualifikationen eines Ausbildungsberufes ermöglicht. (BIBB2)

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