Kurzexpertise zur "Variablendefinition Anschlussvertrag" im Rahmen der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder

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154935
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Bundesinstitut für Berufsbildung

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Bonn

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"Mit der Revision der Berufsbildungsstatistik durch das Berufsbildungsreformgesetz 2005 wurde im Rahmen der Berufsbildungsstatistik ab dem Berichtsjahr 2007 auch das Merkmal 'Anschlussvertrag' aufgenommen. Im Arbeitskreis Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes wurde im Jahr 2006 vereinbart, dass das Merkmal 'Anschlussvertrag' nicht durch die zuständigen Stellen gemeldet wird, sondern zwecks Begrenzung des Meldeaufwands auf Basis der Angaben zum Ausbildungsberuf, der vorherigen Berufsausbildung und der vertraglichen Ausbildungsdauer berechnet wird." In der vorliegenden Kurzexpertise werden mögliche Probleme mit der bisherigen Operationalisierungsweise der Variable "Anschlussvertrag" beschrieben. Anschließend wird ein Vorschlag zur Neuformulierung der Operationalisierung unterbreitet. (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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