Die befristete Übernahme von Auszubildenden als Rechtsproblem

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Das BeschFG enthält mit Art.1 Paragraph 1 Abs.1 Nr.2 auch einen besonderen Befristungstatbestand für Auszubildende. Während aber die allgemeine Befristungskontrolle einschliesslich BeschFG eine ausgedehnte literarische Behandlung erfährt, werden die Auszubildenden geradezu "stiefmütterlich" bedacht. Vom BAG liegt auch nur eine einzige Entscheidung zur befristeten Übernahme von Auszubildenden nach dem BeschFG vor. Der Artikel gibt einen Überblick über die Befristungskontrolle und den Kündigungsschutz, die befristete Übernahme nach dem BeschFG 1985 bzw. 1994 und fragt nach einem möglichen Sonderbefristungsschutz durch das Berufsbildungsgesetz. (IAB2)

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