Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023 : Unterrichtung durch die Bundesregierung

bibb.citedinbibbZitation von 3 oder mehr BIBB-Publikationende
bibb.id782237
dc.contributor.otherDeutschland / Bundesministerium für Bildung und Forschung [Herausgebendes Organ]de
dc.date.accessioned2024-03-06T13:10:01Z
dc.date.available2024-03-06T13:10:01Z
dc.date.issued2024
dc.description.abstract„Laut „Bericht zum Anerkennungsgesetz“ wurden seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012 bis Ende 2022 insgesamt fast 365.000 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufen verzeichnet. Dabei ist das jährliche Antragsaufkommen den Angaben zufolge über die Jahre hinweg stetig gestiegen. Die Anträge entfielen insbesondere auf die Referenzberufe Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger beziehungsweise Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Ärztin und Arzt sowie Ingenieurin und Ingenieur und Lehrerin und Lehrer. […] Seit 2019 ist die Zahl der pro Jahr eingehenden Anträge auf Anerkennung eines bundesrechtlich oder landesrechtlich geregelten Berufs laut Vorlage um rund 15 Prozent gestiegen. […] In der gesamten Zeit der statistischen Erfassung nach dem Anerkennungsgesetz betraf das Antragsgeschehen der Unterrichtung zufolge rund 500 Berufe nach Bundesrecht und rund 350 Berufe nach Landesrecht. […] Insgesamt spielt das Gesundheitswesen laut Vorlage weiterhin die größte Rolle im Anerkennungsgeschehen. Auf die Heilberufe nach Bundesrecht seien im Gesamtzeitraum seit 2012 rund 75 Prozent aller Anerkennungsanträge entfallen. Im Jahr 2022 hätten sogar fast 80 Prozent aller nach Bundesrecht beschiedenen Verfahren den Gesundheitsbereich betroffen. Wie aus dem Bericht ferner hervorgeht, entfielen die zweitmeisten Anträge seit Beginn der statistischen Erfassung mit sieben Prozent auf die Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe und damit auf nicht reglementierte Berufe. Die Anerkennung sei bei diesen Berufen keine Voraussetzung für die Berufsausübung, könne jedoch als Voraussetzung für die Einwanderung dienen.“ (Hrsg.; BIBB-Doku)de
dc.description.statementofresponsibilityBundesministerium für Bildung und Forschung (Hg.)de
dc.format.extent1 Online-Ressource (145 Seiten)de
dc.format.illustrationIllustrationende
dc.format.mediumBuchde
dc.format.mediumElektronische Ressourcede
dc.identifier.urihttps://bibb-dspace.bibb.de/jspui/handle/BIBB/782237
dc.language.isodede
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dc.relation.ispartofDrucksachen : Drucksachen des Deutschen Bundestages / Deutscher Bundestag
dc.relation.ispartofvolume20/10350
dc.source.urihttps://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010350.pdf (Volltext)de
dc.subject.classificationI 1.2 Anrechnung im Ausland erworbener Leistungen & Abschlüssede
dc.subject.ddc370de
dc.subject.otherAuslandsqualifikationde
dc.subject.otherAnerkennungde
dc.subject.otherAnerkennungsgesetzde
dc.subject.otherBerufsbereichede
dc.subject.otherQuantitative Angabende
dc.titleBericht zum Anerkennungsgesetz 2023 : Unterrichtung durch die Bundesregierungde
dc.typeDrucksachede

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