Integration von Geflüchteten in und durch Ausbildung - Rechtliche Hürden des Zugangs : 5.10.1.2

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"Die Integration geflüchteter Menschen ist spätestens seit den Jahren 2015/16 eine der zentralen politischen und gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Integration in und durch Ausbildung kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten und zugleich helfen, den inländischen Fachkräftemangel zu mindern. In diesem Zusammenhang erlangen nicht nur Fragen des Zugangs zu Ausbildung und Arbeit für anerkannte Geflüchtete Bedeutung, die Integration von geduldeten Ausländern/-innen muss gleichermaßen weiter vorangetrieben werden. Betriebe brauchen frühzeitig Planungs- und vor allem Rechtssicherheit, um ihre Bereitschaft, junge Geflüchtete auszubilden, zu stärken. Es stellen sich in diesem Zusammenhang eine Reihe von Fragen: Wen darf ich ausbilden und wen nicht? Schützt eine Ausbildung vor Abschiebung? Falls ja, ab wann und für welchen Zeitraum? Was gilt es im Übrigen zu beachten, insbesondere im Kontakt mit den Ausländerbehörden?" (Autorenreferat, BIBB-Doku)

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