Die VO über die Arbeitszeit in Krankenpflegeanstalten und die Festsetzung der Arbeitszeit in Krankenhäusern
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108809
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Abstract
"Trotz erheblicher Bedeutung ist die Frage bis heute nicht geklärt, für welche Krankenhäuser und für welches Personal die Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenpflegeanstalten (KrAZO) überhaupt gilt. Der Autor untersucht den Anwendungsbereich der Verordnung. Differenziert wird zunächst nach dem Ort der Tätigkeit sowie zwischen Akuthäusern, Rehabilitationskliniken, Kur- und Pflegeheimen, Dialysezentren und Kurhotels. Ein weiteres Unterscheidungskriterium bildet der Bereich der Tätigkeit, wobei in Diagnosebereich, Therapiebereich und Versorgungsbereich unterteilt wird. Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Festsetzung der Arbeitszeiten im Krankenpflegebereich wird durch die KrAZO nicht ausgeschlossen." (Autorenreferat)