Inanspruchnahme der geförderten Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz : auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Jörg Schneider, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/26283)

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"Von Januar bis Oktober 2020 (Datenstand Januar 2021) haben 24.444 Beschäftigte eine Qualifizierung aufgenommen, das ist ein Minus von 17,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. 20.297 Förderfälle wurden mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert, das ist ein Rückgang von 7,9 Prozent im Vergleich zu 2019. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ("Inanspruchnahme der geförderten Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz") und erklärt den Rückgang mit der Corona-Pandemie. Die Bundesagentur für Arbeit habe ab Mitte März 2020 den Bildungsanbietern die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Rahmenbedingungen, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in alternativer Form und somit ohne physische Präsenz durchzuführen, schreibt die Regierung. Nach den im Mai 2020 erfolgten Lockerungen der Präsenzverbote sei in allen Bundesländern eine schrittweise Rückkehr zu Präsenzmaßnahmen möglich gewesen, teilweise hätten die Maßnahmen auch in "hybrider" Form stattgefunden. Im Hinblick auf das wieder kritischere Pandemiegeschehen seit Herbst 2020 sei in mehreren Ländern über Landesverordnungen oder Allgemeinverfügungen die Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Präsenzform untersagt. In Regionen mit einer entsprechenden Regelung dürften Maßnahmen nur dann weiterhin stattfinden, wenn sie in alternativer Form durchgeführt werden können, heißt es in der Antwort." (Textauszug; BIBB-Doku)

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