Ist die Krankenpflege kammerfähig? : die rechtliche, sachliche und berufspolitische Bedeutung einer Berufskammer in der Krankenpflege

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Seit einigen Jahren wird von Pflegenden nach Möglichkeiten gesucht, die Situation der Krankenpflege in Deutschland zu verbessern. Es wird diskutiert, ob die Einrichtung einer berufsständischen Verwaltung (Kammerprinzip) nach dem Vorbild der Ärztekammer auch für die Berufe der Krankenpflege möglich ist. Die Diskussion, die vorwiegend von Funktions- und Entscheidungsträgern der Pflegeberufe geführt wird, soll neben einer zielorientierten Interessenartikulation u.a. zu einer Verbesserung der Ausbildungs- und Berufssituation sowie zu einer Aufwertung des Pflegeberufes führen. Schwerpunkt des Beitrages bilden die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen für die Einrichtung einer Kammer und die Frage nach der Kammerfähigkeit der Krankenpflege, die nach Ansicht des Verfassers momentan nicht gegeben ist. Als Gründe werden beispielsweise eine fehlende fachliche und rechtliche Definition sowohl des Tätigkeitsbereiches als auch des Berufsbereiches genannt, ferner die nicht vorhandene Eigenständigkeit der Krankenpflege. (BIBB2)

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