Ein harmloser Begriff für eine strukturelle Weichenstellung? : Handlungsprogramm Ausbildungsvermittlung

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Der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind in den Paragrafen 30, 33 und 35 des Sozialgesetzbuches III (SGB III) die Berufsorientierung von Jugendlichen, deren berufliche Beratung sowie die Vermittlung in betriebliche Ausbildungsverhältnisse übertragen. Im Zuge der Neuausrichtung der Bundesagentur für Arbeit sind weitreichende strukturelle Veränderungen eingeleitet worden. Mit dem SGB III wurde die Voraussetzung geschaffen, die BA auf die neue Politik einzustellen, die den Staat weitgehend von seiner sozialen Verantwortung entbindet, Sozialleistungen einschließlich sozialer Dienstleistung zurücknimmt und dem Einzelnen Mehrbelastungen auferlegt. Die Neuausrichtung wird auch an der Beratung und Ausbildungsvermittlung Jugendlicher deutlich. So praktiziert die BA aktives Outsourcing von sozialen Dienstleistungen, indem sie z.B. Berufsorientierung durch Dritte, in der Regel private, arbeitgebernahe Bildungseinrichtungen mit diesen Aufgaben betraut. Mit der Einführung der "Handlungsprogramme Ausbildungsvermittlung" wird eine Zweiteilung vorgenommen: Während die auf potenzialreiche Arbeitgeber fokussierte ressourcenorientierte Ausbildungsvermittlung in den Arbeitgeberservice verlagert wird, verbleibt die weniger potenzialreiche Vermittlung in der Berufsberatung der BA. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Veränderungen und deren Folgen für die Ratsuchenden. (BIBB-Doku)

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