Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft/Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft : Ausbildungshilfen zur Ausbildungsordnung für Ausbilderinnen und Ausbilder, Auszubildende, Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer, Prüferinnen und Prüfer

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Bonn

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Modernisierung und Qualitätssicherung der beruflichen Bildung

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Abstract

"Die bisherige Verordnung über die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft) wurde am 01.06.2006 in Kraft gesetzt. In den vergangenen zehn Jahren hat sich diese Form der Ausbildung in der Müllerei- und Futtermittelwirtschaft etabliert und bewährt. Das Umfeld der Müllerei und der Futtermittelwirtschaft hat sich jedoch deutlich verändert. Die steigenden Herausforderungen bei der Lagerung und Gesunderhaltung der Rohstoffe sowie die ständig wachsenden Anforderungen an die Qualitätssicherung in den Betrieben führten zu dem Bedarf, dieses Berufsbild an das heutige Anforderungsprofil anzupassen und möglichst auch zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Da zudem bislang für die Lagerung von Agrarrohstoffen keine eigenständige Berufsausbildung existierte und die benötigten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in Teilen auch für die Müllerei von Relevanz sind, wurde mit der neuen Ausbildungsordnung der Weg einer gemeinsamen Grundausbildung mit sich anschließender branchenspezifischer Differenzierung in die Fachrichtungen Müllerei und Agrarlager gewählt. Damit rückt die Getreidewertschöpfungskette auch innerhalb der Ausbildung näher zusammen. Ein weiterer Aspekt der Neuordnung war die Einführung der gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung." Die neue Verordnung ist am 3. Mai 2017 in Kraft getreten. (Textauszug, BIBB-Doku)

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