Neue Rechtsvorschriften für die Berufsbildung

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Der Beitrag informiert über die im Zusammenhang mit dem Gesetz vom 21. Juni 1990 zum Vertrag über die Schaffung einer Währungs- , Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der DDR und Bundesrepublik Deutschland erlassenen neuen Rechtsvorschriften für die Berufsbildung. Die Gesetze - zur Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes der BRD in der DDR (1) - über Berufsschule (2) und - über die Inkraftsetzung des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks der BRD in der DDR (3) schaffen die Voraussetzungen für die Ausbildung im dualen System. Der wesentliche Inhalt der o.a. Gesetze (1 und 2) wird wiedergegeben. Das Berufsbildungsverhältnis ist als Arbeitsverhältnis besonderer Art aufzufassen. In diesem Zusammenhang werden Ausführungen zur Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses und zum Inhalt des Berufsausbildungsvertrages gemacht. Die Pflichten der Ausbildenden werden ausführlich dargestellt. Abschliessend werden Ausführungen zu Beginn und Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses sowie zur Weiterbeschäftigung gemacht. (IAB)

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