Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG

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Brüssel

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"Der Vorschlag stellt eine Ergänzung und Ausweitung des Konzeptes dar, das der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschliessen, zugrundeliegt. Der Vorschlag ist somit als Abschluss eines Bündels von Massnahmen zu betrachten, die allen Gemeinschaftsangehörigen das Recht zuerkennen, dass die in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Qualifikationen von einem Aufnahmestaat, in dem eine bestimmte berufliche Tätigkeit reglementiert ist, anerkannt oder berücksichtigt werden. Erfasst sind alle Gemeinschaftsangehörigen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss eines kurzen Studiengangs oder einer Sekundarschulausbildung vorweisen können sowie bestimmte Personen, die zwar kein Diplom besitzen, aber über einschlägige Berufserfahrung verfügen." (Autorenreferat)

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