Erläuterungen zur Verordnung über die Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann - zur Reiseverkehrskauffrau vom 12.September 1979

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110156
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Nürnberg

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Abstract

Mit dem Erlass der Verordnung über die Berufsausbildung Reiseverkehrskaufmann(-frau) wurde dieser Ausbildungsgang einheitlich geregelt. Im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung werden Inhalte der Grund- und anschliessend Fachbildung vermittelt. Bedingt durch den fachlichen Umfang und das hohe Niveau der Anforderungen in diesem Beruf, ist die Ausbildungsdauer von drei Jahren gerechtfertigt. Kenntnisse und Fertigkeiten sollen unter Berücksichtigung der beiden Schwerpunkte Reisevermittlung, - veranstaltung sowie Kur- und Fremdenverkehr nach der sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung laut einem Ausbildungsrahmenplan vermittelt werden. Eine Zwischenprüfung soll etwa in der Mitte des 2.Ausbildungsjahres stattfinden, und eine Abschlussprüfung erstreckt sich auf die geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für den Ausbildungsverlauf wesentlich ist.

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