Programmierte Aufgaben anerkannt
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Abstract
Lehrabschlussprüfungen müssen auch weiterhin nach bundeseinheitlich vergleichbaren Standards durchgeführt werden. Dabei haben programmierte Prüfungsaufgaben ihren berechtigten Platz. Eine Rückkehr zu regionaler Aufgabenerstellung wie sie vor Einführung der objektivierten Prüfungen üblich war, gefährdet das bundeseinheitliche Qualitätsniveau und beeinträchtigt die angestrebte Mobilität der Fachkräfte und die nationale EG-weite Anerkennung der Lehrabschlüsse. (Autorenreferat)