Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der Rehabilitanden in Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken

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Abstract

Immer wieder wird die Frage aufgeworfen, ob Rehabilitanden in Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken Arbeitnehmer im eigentlichen Sinne sind. Da in der kontroversen Diskussion um die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der Rehabilitanden rechtliche Konsequenzen abgeleitet werden, scheint es angebracht, einige Informationen über diese Einrichtungen zu vermitteln. Dabei wird auch auf die sozialrechtlichen Regelungen zur beruflichen Rehabilitation eingegangen. Der Schwerpunkt des Beitrages liegt in der Auseinandersetzung mit den wesentlichen Aspekten des Meinungsstreits um den betriebsverfassungsrechtlichen Status. (BIBB2) Der Autor will einen Beitrag zu der kontroversen Diskussion darüber leisten, ob Rehabilitanden in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und somit wahlberechtigt bei den Wahlen des Betriebsrats oder der Jugend- und Ausbildungsvertretung sind. Zunächst gibt er Informationen über die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation und behandelt dann die wesentlichen Aspekte des Meinungsstreits über den betriebsverfassungsrechtlichen Status. In der abschliessenden Stellungnahme bejaht er die Arbeitnehmereigenschaft der Rehabilitanden. (IAB)

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