Kriterien zur Verbesserung der Entscheidungssicherheit bei der Eingliederung Behinderter in Werkstätten für Behinderte oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
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Münster
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Abstract
In ihrem Abschlussbericht legt die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Methoden für die Entscheidung, auf welchen Arbeitsplätzen Behinderte optimal eingesetzt werden können, vor. Sie münden in 25 Empfehlungen zur Gestaltung des Entscheidungsprozesses, zur Fähigkeitsförderung und zur Durchführung der Erhebungen. Dazu wurden Kriterien entwickelt, die die Entscheidungssicherheit bei der Frage erhöhen, ob bei geistig bzw. Lernbehinderten eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in eine Werkstätte für Behinderte angebracht ist. Diese Kriterien bestehen in tätigkeitsbezogenen Fähigkeiten, die auf einem bestimmten Mindestniveau ausgeprägt sein müssen. Diese Schlüsselqualifikationen unter besonderer Berücksichtigung psychologischer Merkmale gewährleisten, dass bestimmte Arbeitsaufgaben erfüllt werden können. Nach dem MELBA- Verfahren (unter dieser Bezeichnung wurde das Verfahren zum Profilvergleich veröffentlicht) wurden einerseits solche Eignungsmerkmale bestimmt, die für eine betriebliche Integration vorhanden sein müssen und andererseits geeignete Arbeitsplätze herauskristallisiert, die für Behinderte in Frage kommen. Als Kriterien für die Erhöhung der Entscheidungssicherheit werden genannt: Antrieb, Auffassung, Ausdauer, Konzentration, kritische Kontrolle, Kritisierbarkeit, Pünktlichkeit und Sorgfalt. In diesen Zusammenhang werden die Fähigkeiten der Behinderten gestellt, die gefördert werden können. Unterschieden wird dabei nach kognitiven Merkmalen, sozialen Merkmalen, Art der Arbeitsausführung, psychomotorischen Merkmalen und nach Kulturtechniken. Abhängig vom Kriterienansatz, d.h. bei der ausschliesslichen Berücksichtigung von Möglichkeiten zur Tätigkeitsgestaltung oder unter zusätzlicher Berücksichtigung von Förderung und Begleitung, haben die einzelnen Merkmale ihren Stellenwert. (BIBB2)