Greencard: Chancen und Probleme bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im IT-Bereich
item.page.bibb.id
85538
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.bibb.publisherplace
item.page.bibb.participation
item.page.bibb.citedinbibb
item.page.bibb.researchfocus
item.page.bibb.reviewof
item.page.bibb.citationdr
Abstract
"Mit Wirkung ab dem 1.8.2000 werden die Verordnungen über die Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT- ArGV) sowie über die Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-AV) in Kraft treten. Beide haben sich zum Ziel gesetzt, hochqualifizierten ausländischen Spitzenkräften im Bereich der Informations-Technologie (IT-Spezialisten) den Aufenthalt im Bundesgebiet zur Deckung eines von den Politikern erkannten Beschäftigungsbedarfs zu ermöglichen. Zuvor war der Antrag der FDP, die Arbeitserlaubnispflicht - die für Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedstaaten und solchen des europäischen Wirtschaftsraums ohnehin nicht besteht (Paragraph 284 Abs. 3 Nr. 1 SGB III) - gänzlich zu streichen, zwar abgelehnt worden. Unter dem allgemeinen Stichwort der "Greencard" wurde die Diskussion jedoch weitergeführt und führte schliesslich zur Verabschiedung der IT- AV sowie der IT-ArGV. Der Gesetzgeber trägt damit dem Umstand Rechnung, dass die Industrie insbes. im IT-Bereich bereits seit Jahren darauf hinweist, nicht ausreichend qualifizierte inländische Nachwuchskräfte zu haben. Es bleibt abzuwarten, ob die Verordnungen einen ersten Meilenstein auf dem Weg hin zu einer generell veränderten Einwanderungspolitik darstellen, dass also nicht nur begrifflich dem US-amerikanischen Vorbild nachgeeifert wird, oder ob sie einmalige Ausnahmen bleiben werden. Nachfolgend werden beide Verordnungen vorgestellt und im Anschluss daran einige spezielle arbeitsrechtliche Probleme skizziert, die sich für Arbeitgeber stellen, die Arbeitsverträge mit "Greencard"-Inhabern schliessen." (Autorenreferat, IAB-Doku)