Kompetenzen wahrnehmen, anerkennen und fördern : Eckpunkte des BMAS für ein Gesetz zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen

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"Verfahren zur Anerkennung von Berufsabschlüssen und beruflichen Erfahrungen werden in Deutschland nur für einen kleinen Teil der Zuwanderinnen und Zuwanderer durchgeführt. Auch deshalb wird in den Statistiken der Arbeitsverwaltung für Menschen mit nicht anerkannten ausländischen Berufsabschlüssen keine Qualifikation eingetragen, was dazu führt, dass sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt beruflich nicht adäquat vermittelt und beschäftigt werden können. Die Bundesagentur für Arbeit ist dabei, ein Merkmal "Ausländische Abschlüsse" in ihre Vermittlungssoftware aufzunehmen, deren flächendeckende Einführung im Dezember 2009 erfolgen soll. Der Bund hat nach dem Grundgesetz nicht für alle, allerdings für den weit überwiegenden Teil der beruflichen Abschlüsse und Qualifikationen Regelungskompetenzen. Für sämtliche (zumindest) vom Bund regelbaren Berufsbereiche sollte der gesetzliche Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren durch eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung normiert (Anerkennungsgesetz) und damit eine bundeseinheitliche Gleichwertigkeitsfeststellung gewährleistet werden." (Autorenreferat; BIBB-Doku)

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