Die Stellung des Sozialarbeiters im Recht der BRD

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Die Untersuchung des Rechtsstatus des Sozialarbeiters kommt zu folgendem Ergebnis: "Die Rechtsposition des Sozialarbeiters geht aus unterschiedlichen Normen hervor: nur in einigen gesetzlichen Bestimmungen ist der Sozialarbeiter, z.T. auch der Sozialpädagoge, expliziert benannt. Dies wird als Trend zur Professionalisierung des Sozialarbeiterberufes interpretiert. Ansonsten ist er gleichgestellt mit anderen Angestellten/Beamten des öffentlichen Dienstes bzw. Angestellten der freien Träger der Wohlfahrtspflege. Besondere Nachteile im Hinblick darauf, dass die Rechtsverhältnisse der Sozialarbeiter nicht in einem einheitlichen Berufsrecht, vergleichbar dem der freien Berufe, geregelt sind, sind nicht erkennbar. Entsprechende, eher zaghafte Versuche der Berufsverbände, haben bis jetzt keinen Erfolg gehabt. Ohnehin ist zu fragen, ob ein derartiges Berufsrecht möglich und wünschenswert ist." (IAB2)

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