Berufsausbildung mit dualem Charakter im nicht-dualen System : oder auch: Das geordnete Chaos der Berufsausbildung in der BRD am Beispiel der Krankenpflegeberufe

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"In der Bundesrepublik Deutschland wird in einer Reihe von Berufen, z.B. im Gesundheits- und Sozialwesen, Berufsausbildung unter Ausschluss oder Nichtanwendung des BBiG praktiziert. Die Ausbildungsverläufe sind durch die typischen Merkmale der Berufsbildung charakterisiert, nämlich Unterricht in Theorie und Praxis, sowie praktische Ausbildung im Betrieb, letzteres zu mindest der Hälfte der gesamten Ausbildungszeit. Nicht typisch für die Berufsbildung sind die hier zur Anwendung kommenden Rechtsgrundlagen. Die Ausbildungen werden durch Berufszulassungsgesetze geregelt, die die Anwendung des BBiG explizit ausschliessen oder in der Praxis entsprechend gehandhabt werden. Die oben beschriebene Situation wurde für die Pflegeberufe (Krankenschwester/pfl./Kinderkrankenschw./pfl. und Hebamme/ Entbindungspfl.) durch ein 1985 verabschiedetes Gesetz zementiert. Die längst fällige Neuregelung dieser Ausbildung war von heftigen Kontroversen gekennzeichnet, die zentrale Frage war die um die Anwendung oder Nichtanwendung des BBiG." (Autorenrerferat)

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