Erläuterungen zur Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnarzthelfer - zur Zahnarzthelferin vom 19.Januar 1989

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110157
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Nürnberg

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Mit dem Erlass der Verordnung über die Berufsausbildung Zahnarzthelfer/Zahnarzthelferin wurde die Ausbildung einheitlich geregelt. Auf der Basis einer breit angelegten Grundbildung wird in der sich anschliessenden Fachbildung den besonderen Inhalten der ausserärztlichen medizinischen Berufsbildung in Form von Schwerpunkten Rechnung getragen. Bedingt durch die persönlichen Anforderungen in diesem Beruf, ist eine Ausbildungsdauer von drei Jahren erforderlich. Die Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsberuf Zahnärztliche Helferin sollen nach im Ausbildungsrahmenplan vorgegebenen sachlichen und zeitlichen Gliederungen vermittelt werden.

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