Abgrenzungsfragen zur Arbeitstherapie

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Abstract

"Die Arbeitstherapie hat sich zu einem Zwischenglied zwischen der medizinischen und der beruflichen Rehabilitation entwickelt. Sie unterscheidet sich von der versicherungspflichtigen Beschäftigung vor allem dadurch, dass sie nach einem ärztlichen Behandlungsplan, ausgerichtet auf die Rehabilitationsbedürfnisse des Kranken, erfolgt. Abgrenzungsschwierigkeiten zur versicherungspflichtigen Beschäftigung ergeben sich auch deswegen, weil die Arbeitstherapie realitätsgerecht sein soll. Daraus ergibt sich eine Missbrauchsgefahr. Wo in der Praxis eine echte Arbeitstherapie erfolgt, sollte mehr beachtet werden, dass die Ausdifferenzierung der beruflichen Rehabilitation inzwischen eine Vielzahl von Möglichkeiten an die Hand gibt, die es sinnvoll erscheinen lassen, den Kranken direkt beruflich zu fördern. Berufsfördernde Massnahmen kommen in Betracht, wenn die Erwerbsfähigkeit des Kranken verbesserungsbedürftig ist und gezielt verbessert werden kann. Es ist nicht erforderlich, dass Lehrgänge durchgeführt werden. Zulässig sind vielmehr auch Einzelmassnahmen. Darüber hinaus kann auch eine Allgemeinbildung in berufsbezogener Weise vermittelt werden." (Autorenreferat)

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