Paradigmenwechsel in der beruflichen Rehabilitation : "nichts über uns ohne uns"

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"Teilhabe und Selbstbestimmung statt Fürsorge" lautet das neue Paradigma, das durch verschiedene Gesetze eine solide rechtliche Basis gefunden hat. Das SGB IX (Sozialgesetzbuch) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" markiert den Beginn einer neuen Phase der behindertenpolitischen Praxis. Von Bedeutung sind insbesondere die Stärkung der Selbstbestimmung durch Wunsch- und Wahlrechte, ein übersichtliches Rahabilitationsrecht und die Beratung und Unterstützung behinderter Menschen durch gemeinsame Servicestellen. Dem im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot wird auch durch Forschung und Entwicklung Rechnung getragen. Der Beitrag geht auf die berufliche Teilhabe behinderter Menschen in Ausbildung und Berufsvorbereitung und auf ihre Beschäftigungssituation ein, informiert über wichtige Veränderungen durch das SGB IX und stellt abschliessend die Rolle des Bundesinstituts für Berufsbildung (www.bibb.de) in der beruflichen Rehabilitation dar, das sich in verschiedenen Projekten und Modellversuchen mit der Verbesserung der Situation behinderter Menschen in Aus- und Weiterbildung und in der Prüfung befasst. (BIBB2)

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