Weiterqualifizierung im Rahmen der Externenprüfung

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Mit der Externenprüfung können An- und Ungelernte in Deutschland einen Berufsabschluss erwerben, ohne eine Ausbildung absolviert zu haben. Für die Zulassung zur Prüfung muss eine der beiden Voraussetzungen gegeben sein: Entweder waren Externe mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit im angestrebten Beruf tätig oder sie erbringen einen Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit. Bisher werden externe Prüfungsteilnehmer überwiegend aufgrund der Mindestdauer der Berufstätigkeit zur Prüfung zugelassen. Im Beitrag wird anhand der Daten eines aktuellen BIBB-Forschungsprojekts der Teilnehmerkreis der Externenprüfung vorgestellt. Die Befunde zeigen, dass die Externenprüfung von einem sehr heterogenen Personenkreis mit unterschiedlichen Bildungsbiografien und soziodemografischen Hintergründen genutzt wird. (BIBB-Doku)

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