AusBildung bis 18 : Wissenschaftliche Begleitung der Implementierung und Umsetzung des Ausbildungspflichtgesetzes

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185065
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Institut für Höhere Studien

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Wien

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Abstract

"Die AusBildung bis 18 (AB18) stellt ein zentrales Reformvorhaben der österreichischen Bildungs-, Jugend- und Arbeitsmarktpolitik dar mit der Zielsetzung, dass alle Jugendlichen einen schulischen oder beruflichen Abschluss auf der Sekundarstufe II erreichen. Unterschiedliche Themen und Fragestellungen, die für die Umsetzung der AB18 von großer Relevanz sind, wurden in einer Kooperation zwischen IHS und öibf bearbeitet. Mehrere Forschungsmodule sind spezifischen jugendlichen Zielgruppen gewidmet, die aufgrund von Benachteiligungen besonderer Unterstützung bei der Fortsetzung ihrer Bildungskarriere bedürfen. Andere Module beziehen sich auf unterstützende Angebote in- und außerhalb des Bildungssystems. Zwei Module widmen sich übergreifenden Fragen: Eines dem frühen Bildungsabbruch, seinen Ursachen, Konsequenzen und Möglichkeiten der Gegensteuerung, das andere der Frage nach dem (makroökonomischen) Nutzen des Programms. Zusammenfassend zeigt sich als einer der großen Vorzüge der AB18, dass es sich dabei nicht einfach nur um eine simple Verlängerung der Schulpflicht um weitere drei Jahre handelt. Es ist im Kontext der AB18 möglich, der Ausbildungspflicht auch durch einen Besuch beispielsweise von Maßnahmen der Erwachsenenbildung, der beruflichen Integration oder der Arbeitsmarktförderung nachzukommen. Damit im Zusammenhang steht oft auch eine Variation des Settings sowie des pädagogisch-didaktischen Ansatzes. Anstelle eines "more of the same" eröffnet dieser Ansatz alternative Möglichkeiten, einen Abschluss zu erlangen. Ein zweites innovatives Element der AB18 kann in dem Umstand festgemacht werden, dass es sich dabei nicht um die Etablierung eines weiteren Sondersystems bzw. Kompensationsangebots handelt, worin traditionell die Stärke (aber auch Einseitigkeit) österreichischer Interventionssysteme liegt, sondern vom Ansatz her sowohl 1) Prävention als auch 2) Intervention und 3) Kompensation umfasst. Ein dritter zentraler Punkt liegt in der Kooperation, Vernetzung und Zusammenarbeit. Die Kooperation aller AkteurInnen, die zusammenarbeiten, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen, stellt eine Gelingensbedingung der AB18 dar." (Textauszug; BIBB-Doku)

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