Erläuterungen zur Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau vom 26. Mai 1998

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BW Bildung und Wissen

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Nürnberg

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Der Ausbildungsberuf Automobilkaufmann/Automobilkauffrau wurde zur Sicherung der aktuellen und zukünftigen Marktaktivitäten der Automobilwirtschaft völlig neu entwickelt. Die Ausbildungsordnung ist am 1. August 1998 in Kraft getreten. Die vorliegenden Erläuterungen sollen den Ausbildern und Berufsschullehrern die Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans in der Praxis erleichtern. Sie geben Hinweise zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte, zur Organisation und Gestaltung der betrieblichen Ausbildung, zur Zusammenarbeit von Schule und Betrieb und zur Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung. Sie beziehen sich auf den Verordnungstext sowie die Anlagen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung (Ausbildungsrahmenplan). Wegen der zahlreichen Neuerungen, die mit der Einführung dieses Berufes in der Automobilbranche verbunden sind, werden die Informationen ergänzt durch beispielhafte Handlungshilfen, die auf den typischen KFZ-Betrieb abgestellt sind und so die Umsetzung vor Ort erleichtern sollen. (BIBB2)

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