Schnüffeln allein reicht nicht mehr: Detektive müssen jetzt auch büffeln

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In einem bereits 1986 vorgelegten Berufsbildungsplan wurde gefordert, dass die Aus- und Weiterbildung der Detektive gesetzlich geregelt wird. Die vom Bundesminister getroffene Entscheidung, wonach diese Ausbildung im Berufsbildungsgesetz Paragraph46, Abs. festgeschrieben wird, soll spätestens im März 1993 in Kraft treten. Ausgebildet und geprüft wird dann an den Industrie- und Handelskammern. Vorgesehen ist, dass sich der angehende Detektiv eine Praktikantenstelle sucht und dann während der zweijährigen Berufsausbildung sein theoretisches Fundament durch Lehrbriefe und Seminare erhält. Die Studienfächer sind Rechtskunde, Zivilrecht, Wirtschaft, Technik, Psychologie, Wach- und Werkschutz, Kriminologie und Kriminalistik. (Autorenreferat)

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