Anerkennung handwerklicher Berufsqualifikationen nach der EU-Anerkennungsrichtlinie

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150342
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Berlin

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Die EU hat die Voraussetzungen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen einheitlich festgelegt. Die neue EU-Richtlinie fasst die bisher für einzelne Berufe erlassenen Richtlinien zusammen und regelt für alle in einem EU-Staat reglementierten Berufe, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Verfahren ausländische Berufsqualifikationen anerkannt werden. In Deutschland ist die Umsetzung für den Bereich des Handwerks durch die neue EU/EWR-Handwerksverordnung vom 20. Dezember 2007 erfolgt. Zur Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie wurden auch einige Bestimmungen der Handwerksordnung geändert. Das betrifft insbesondere die Anerkennung ausländischer Diplome und die Ausbildungsbefugnis. In der vorliegenden Broschüre sind die Richtlinien und neuen Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie dokumentiert. (BIBB-Doku)

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